Als Ärztin unterliege ich einer gesetzlichen Schweigepflicht. Diese verbietet die Weitergabe von Informationen an Dritte ohne Einverständnis des Betreffenden.
Die von mir zugesicherte Vertraulichkeit geht darüber hinaus. Die Privatsphäre meiner Klientinnen und Klienten steht an allererster Stelle. Da meine Leistungen in der Regel privat bezahlt werden,
kann ich ein deutlich höheres Maß an Schutz garantieren.
Absolute Diskretion ist besonders wichtig für Personen, die beruflich in herausgehobener Position oder gar im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Auf Wunsch unterbleiben sogar alle schriftlichen
Aufzeichnungen.
Nichts, was Sie sagen, verlässt den Raum. Ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch wird nichts an Dritte wie Arbeitgeber, Krankenkassen, Behörden oder andere Ärzte weitergegeben.